Aus: Bestimmung von Organophosphat-Flammschutzmitteln (POV) in der Luft am Arbeitsplatz und in Innenräumen mittels GC-MS
“Halogenierte und halogenfreie arylierte bzw. alkylierte phosphororganische Verbindungen (Abb.1)…
Sie dienen u.a. als Flammschutzmittel und Weichmacher in der Fahrzeug-und Lackindustrie und sind Inhaltstoffe zahlreicher Bauprodukte und Möbel.
Einige dieser Verbindungen WIRKEN NEUROTOXSICH (Acetylcholin-bzw. Cholinesterasehemmung; Hemmung der Neurotoxischen Esterase).
Für zwei Tributylphosphate liegen Arbeitsplatzgrenzwerte vor [1, 2].
Für Tris(2-chlorethyl)-phosphat (TCEP) wurden Innenraumrichtwerte abgeleitet (RW I: 5 μg/m³, RW II: 50μg/m³) [3].