Wichtig ist das sofortige Umsetzen der folgenden Punkte, nach einer direkten Vergiftung durch unbekannte chemische Verbindungen:
6. Strafanzeige gegen den Verursacher stellen und die minutiöse Auflistung der Geschehnisse dem Anwalt übergeben.
Diese Vorgenweise betrifft alle möglichen chemischen Vergiftungen durch eine akute Exposition wie z.B. Pestizide in der Umwelt, “Chemiewolken” nach Unfällen, Holzschutzmittel, Mykotoxine, “Fume Events”, Bränden usw.