Angeboten ist ein 1-Zi- App. 46qm, mit Küche und Bad in der Zeitung.
Am Telefon, gab die Dame die Info: Der Wohnraum hat Parkett, alle anderen Räume haben Fliesen, Lage der Wohnung Parterre! Die Wohnung sei noch nicht fertig – da eine vom Vormieter braune Wand noch gestrichene werden muss.
Vor Ort angekommen, ist die Ansprechperson (lt. Internetrecherche eine Hausverwaltung!) zusammen einen abschüssigen Weg hinter das Haus gegangen. Im Treppenhausflur (Kellerebene!), wurde links eine Glastür auf geschlossen und vorbei an Mieterkellern, fand sich links die Wohnung – gegenüber ist der Heizungsraum.
In der Wohnung links das Bad mit Dusche und “Miefquirl” ohne Fenster, rechts die Küche mit Ausblick durch ein Fenster direkt in das Auspuffrohr eines davor parkenden Autos…. und einem Wasserschaden, wo noch ein Versicherungsgutachter kommen soll.
Im Hauptraum angekommen schaut man geradeaus durch 2 große Fenster auf eine Wiese (Parterre?) und rechts durch ein Fenster auf die Hanglage, sodass man das Gras beim Wachsen und die Ameisen beim Krabbeln zu schauen kann. Umgedreht gen Flur sah ich an der rechten Wand hinter dem Bad über die ganze Wandbreite einen ca. 30cm hohen alten aber noch aktiven Wasserschaden; auf der linken Seite kam aus der Ecke zur Küche ein frischer Wasserschaden. Auf die Anfrage was dass sei und ob die schwarze Verfärbung unter der abgerissenen Tapete (zur Badseite) Schimmel ist, wurde dies mit Achselzucken und Nichtwissen weggeredet. Die 2 MM Kaution möchte sie gerne in bar, was bei evtl. “Streitigkeiten besser für die Abrechnung sei”. (Ich fragte mich, meinte sie den evtl. Rechtsstreit wegen einer kontaminierten Wohnung wegen nerventoxischem Schwarzschimmel ?)
Ich frage sie wann die fachgerechte Sanierung beendet sei, was in 6 Wochen der Fall wäre, sobald der Maler in 2 Wochen aus dem Urlaub kommt. Man hätte einen Wasserschaden in der Küche gehabt und weiß nicht woher der kommt. Ich verabschiedete mich.
..nun das ist ganz einfach: Die Räume sind eigentlich Kellerräume und womöglich gar nicht zu Wohnzwecken geeignet, denn in diesem Keller war es die einzige Wohnung, umrandet von Mieterkellern mit Verschlag…Souterrain-Wohnungen haben oft Nässeprobleme, was auch hier der Fall ist!
..der Fall wäre eigentlich ein Fall für das Strafgesetz §223 und §224
[…]
Aufgrund dieses “Vorfalls”, der in meinen Augen schon #kriminell ist, potentielle Mieter so “hinter das Licht zuführen, werde ich eine “Rote Liste” erstellen, in die Wohnungen die in katastrophalen gesundheitlichen Zuständen sind, mit Vermietern aufgelistet – IVU e.V. Mitglieder können die Liste einsehen, wenn sie auf Wohnungssuche sind, damit hier gesundheitlicher Schaden abgewendet werden kann.
Solche Listen werden über Mieter von Wohnungsbaugesellschaften u.a. still klangheimlich ausgetauscht erstellt und unter untereinander ausgetauscht, um sich vor bestimmten “Mietertypen” zu schützen. also gleiches Recht für Alle ?
