Da der Vermieter den Mieter beschuldigt, er bilde sich noch vorhandene Schimmelpilze unter der Spüle nach der Sanierung ein, – die notwendige Freimessung hat der Vermieter nicht durchführen lassen, die den Erfolg einer fachgerechten Sanierung beweist – wurde eine Beweissicherung durchgeführt, in dem lt. Bilder womöglich befallene Stellen per Materialprobe auf Schimmelpilze und Bakterien im Labor untersucht werden sollen.
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Probe 1 – Küche/Spüle

Probe 2 – Küche/Spüle

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