Zitat: “Gerichtlicher Vergleich vom 10.07.2015
€ 150.000,00 Schmerzensgeld und Schadensersatz für vermeidbare Nervenschädigung anlässlich einer Blutspende”
“Man achte darauf: Es ist NUR ein Vergleich…, kein URTEIL…, also immer noch kein PRÄZEDENZFALL bei Schadstoffvergiftungen….
…also, dann sprecht einmal Euren Juristen darauf an und klagt gegen die Täter ?”
Quelle und (c): http://www.patientenanwalt-hamburg.de/urteil.htm