Pingelig oder “Mobbing durch den Vermieter” gepaart mit Rufmord-Tendenz über Nachbarn ?
Nach der nicht fachgerechten Schimmelpilzsanierung (Estrichmessung fehlt; Schimmelpilz-Ist-Messung fehlt; Putzaustausch fehlt; Freimessung fehlt) fängt nun das Mobbing durch den Vermieter gegenüber dem Mieter an – diesen folgenden Text erhielt der Mieter am 08.12.2016 per eMail.
Die Themen der eMail haben folgende Inhalte wie:
– “Vortäuschung falscher Tatsachen” eines Nachbarn, als Straftat z.B. StGB §263 Betrug
– “Üble Nachrede” (Rufmord) eines Nachbarn, als Straftat nach StGB §186 Üble Nachrede
– Unterstützung von “Rufmord” ohne die Behauptung auf Richtigkeit hin zu überprüfen
– “Mobbing” als Verletzung zahlreicher Gesetze wie AGG, GG, BGB, StGB, Mietgesetz u.a.
– “Verletzung eins Grundrechts” (Persönlichkeitsrecht)
– “Benachteiligung” als Umwelterkrankter nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz als Gesetzesverletzung
…aber urteilen Sie selber…
Zitat: “Sehr geehrter Herr “Mieter”,
am 19.11.2016 am späten Nachmittag haben Sie bei Ihrem Möbeltransport im Treppenhaus den Türrahmen und den Türgriff der Wohnung Nr. 17 beschädigt – siehe Fotos-.
Beitragsbild “Hausflurschaden” – Bild der Vermieter:

Bildnachweis:
Quelle: http://xn--das-gebude-gesundheitszeugnis-6pc.de/wp-content/uploads/2016/12/Hausflurschaden_Ulmenstr44_Ratingen-4.jpg
und (c): Vermieter, “U. und M. G”
Herr K. -Eigentümer der Wohnung über Ihnen- hat uns benachrichtigt und um Hilfe gebeten, da Sie mit Mundschutz und Handschuhen mit der lauten Bemerkung “das ganze Haus ist verseucht” durchs Haus gelaufen sind.
Da der Türrahmen und der Türgriff erst vor kurzer Zeit bei der Renovierung des Hausflures Haus Nr. 44 durch einen neuen Anstrich restauriert worden sind, sind die Schäden von Ihnen unverzüglich fachgerecht beseitigen zu lassen.
Hinsichtlich Ihres Schimmelschadens wurde die Hausverwaltung S. nochmals informiert.
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass laut Hausordnung Abschnitt II Wäsche nur in den vorgesehenen Räumen (Trockenraum) getrocknet werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
“Ihre Vermieter”
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Wie urteilen Sie ?




